MITTEILUNG
Sehr geehrter Kunde/Lieferant,
die Verordnung (EU) 2016/679 definiert, dass die betroffene Person im Voraus über die Verwendung der sie betreffenden Daten informiert werden muss und dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person zulässig ist, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Offenlegungspflichten für öffentliche Auszahlungen: Staatliche Beihilfen und De Minimis-Beihilfen, die das Unternehmen erhalten hat, werden gemäß Artikel 52 des italienischen Gesetzes 234/2012 im nationalen italienischen Register für staatliche Beihilfen veröffentlicht und in den Anhang zum Jahresabschluss aufgenommen.